Rechtliches
Nutzungs- und Lizenzbedingungen (EULA)
Für digitale Inhalte, Akademiezugänge, Web-Apps und Apps von Cordula Ahrens.
Deine eigene Nutzung: Du darfst die gebuchten Inhalte im vereinbarten Umfang für Dich und Deine berufliche Weiterbildung nutzen. Downloads, Ausdrucke und Zugangszeiten richten sich nach Deinem Angebot. Für die Weitergabe geschützter Materialien oder deren Einsatz in eigenen Schulungen brauchst Du eine entsprechende Berechtigung.
Beim Kauf über ablefy: Ich bin Deine Vertragspartnerin und Rechnungsstellerin. Technische Probleme der ablefy-Plattform klärst Du direkt mit ablefy. Für Inhalte, Verträge, Rechnungen und Deine gesetzlichen Ansprüche bin ich zuständig. Das gleiche gilt für die akdme.de Platform.
Diese Bedingungen ergänzen meine AGB. Wie beide Texte zusammenwirken, regelt § 2.
Teil 1 – Grundlagen
§ 1 Wofür diese Lizenzbedingungen gelten
- Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten für die von mir, Cordula Ahrens, vertraglich bereitgestellten digitalen Inhalte und Anwendungen, soweit sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Dazu zählen insbesondere E-Books, PDF-Dateien, Video- und Audiolektionen, Arbeitsblätter, Vorlagen sowie vereinbarte Aufzeichnungen, Akademiezugänge, Web-Apps und mobile Apps.
- Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer. Vorschriften, die ausdrücklich Verbraucher schützen, gelten in ihrem jeweiligen gesetzlichen Anwendungsbereich. Die Bedingungen gelten auch bei kostenlosen Angeboten nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden.
- Bei Bestellungen über die ablefy-Verkaufsseite verkaufe ich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Vertragspartnerin und Rechnungsstellerin ist Cordula Ahrens. ablefy stellt die technische Verkaufs- und Zugangsplattform bereit. Die Zuständigkeit für technische Plattformprobleme findest Du in § 6.
- Die Software selbständiger Plattformanbieter wird durch diese Bedingungen nicht als meine eigene Software lizenziert. Etwaige eigene Verträge mit ablefy, einem anderen Plattformanbieter oder einem App-Store bleiben davon getrennt. Meine Verpflichtungen aus Deinem mit mir geschlossenen Vertrag bleiben bestehen.
- Für den Kauf gedruckter Bücher sowie reine Beratungs- oder Coachinggespräche gelten meine AGB. Gesetzliche Rechte an körperlichen Buchexemplaren, insbesondere zulässige Weiterveräußerung, werden durch diese EULA nicht beschränkt. Enthält ein Angebot zusätzlich digitale Leistungen, gelten diese Bedingungen für diese Bestandteile.
§ 2 Verhältnis zu meinen AGB
- Diese Bedingungen ergänzen meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB regeln insbesondere Vertragsschluss, Vergütung, Zahlungsweise, Kurs- und Coachingleistungen, Vertragslaufzeit und Kündigung. Diese EULA konkretisiert die Nutzung digitaler Inhalte und Anwendungen.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ausdrücklich vereinbarte Produktmerkmale, Leistungen, Nutzungsrechte und Zugangszeiten werden durch diese EULA nicht eingeschränkt. Eine nach Vertragsschluss versandte Bestätigung kann eine solche Vereinbarung nicht einseitig ändern.
- Bei sonstigen Widersprüchen gehen für die Nutzung digitaler Inhalte und Anwendungen die spezielleren Regelungen dieser EULA vor; für die übrigen Vertragsthemen gelten die AGB. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Die Haftungsregelungen in § 14 konkretisieren die Haftung für die hier geregelten Leistungen.
- Die maßgebliche Fassung ist Dir vor Vertragsschluss zugänglich und speicherbar. Bloße Nutzung, Installation oder ein späterer Login gelten nicht als Zustimmung zu nachträglich eingeführten Bedingungen. Bereits erworbene Rechte werden nicht von der Annahme zusätzlicher, zuvor nicht vereinbarter Einschränkungen abhängig gemacht.
- Zur Dokumentation empfehlen sich individuelle Vereinbarungen in Textform, etwa per E-Mail. Ihr gesetzlicher Vorrang hängt nicht von dieser Empfehlung ab.
§ 3 Was Du erwirbst
- Du erwirbst die im konkreten Vertrag beschriebenen Leistungen und Nutzungsrechte. Ob ein Download, ein Streamingzugang, ein laufender Akademiezugang oder eine Softwarefunktion enthalten ist, ergibt sich aus den vor Vertragsschluss vereinbarten Produktinformationen.
- Leistungszeitraum, Onlinezugang und Downloadrechte sind zu unterscheiden. Das Ende eines Coachings oder einer Membership beendet nicht automatisch jedes Recht an bereits erworbenen Inhalten. Umgekehrt begründet der Kauf einer Datei keinen unbegrenzten Anspruch auf eine Onlineplattform.
- Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Das gilt nur, soweit solche Rechte tatsächlich bestehen. Allgemeine Ideen, Methoden, frei verwendbares Wissen und einzelne Zahlen werden nicht allein durch diese EULA zu ausschließlich geschützten Inhalten.
- Ich schulde die vereinbarte und gesetzlich erforderliche Beschaffenheit. Produktbeschreibungen und maßgebliche öffentliche Aussagen werden nicht durch einen pauschalen Hinweis als unverbindlich behandelt. Besondere Garantien gelten, wenn und soweit sie wirksam zugesagt wurden; gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig davon.
- Ein kostenloser Download einer App allein eröffnet keinen Zugang zu kostenpflichtigen Kursen. Gesonderte Käufe oder Abonnements entstehen nur durch eine entsprechende Vereinbarung.
Teil 2 – Deine Rechte
§ 4 Dein Nutzungsrecht
- Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für Deine eigenen privaten oder beruflichen Zwecke im vereinbarten Umfang. Ein Einzelzugang ist für eine Person bestimmt. Team-, Unternehmens- oder Trainerlizenzen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
- Für rechtmäßig heruntergeladene Inhalte gilt: Soweit keine zeitliche oder räumliche Beschränkung wirksam vereinbart wurde, ist die eigene Nutzung zeitlich und örtlich unbeschränkt. Bei einem Onlinezugang richtet sich die Zugriffsdauer nach dem Vertrag. Rechte aus einer gesonderten dauerhaften Bereitstellung bleiben bestehen. Die Folgen einer wirksamen Vertragsrückabwicklung richten sich nach Gesetz und Vertrag.
- Du darfst Inhalte auf Deinen eigenen oder rechtmäßig von Dir kontrollierten kompatiblen Geräten nutzen. Etwaige Geräte- oder Nutzungsgrenzen müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart sein. Die Erlaubnis für mehrere Geräte erlaubt keine gemeinsame Nutzung eines Einzelzugangs durch mehrere Personen.
- Innerhalb der vereinbarten Zugangsdauer darfst Du die Inhalte für Dich wiederholt ansehen, anhören und lesen. Nach deren Ablauf bestehen wirksam eingeräumte Rechte an zulässigen Downloads fort.
- Das Gelernte darfst Du in Deinem Leben und Deiner beruflichen Tätigkeit anwenden. Die Übernahme geschützter Materialien in eigene Schulungen oder Kundenangebote ist davon zu unterscheiden; hierfür gelten §§ 7 und 8. Zwingende gesetzliche Übertragungs- und Nutzungsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Herunterladen, Kopien und Ausdrucke
- Soweit das Angebot Downloads ermöglicht oder ausdrücklich vorsieht, darfst Du die entsprechenden Dateien herunterladen und für die erlaubten eigenen Zwecke speichern. Ein reiner Streamingzugang räumt nicht automatisch ein Recht auf dauerhafte Speicherung ein.
- Von rechtmäßig heruntergeladenen Dateien darfst Du Sicherungskopien für Deine eigene erlaubte Nutzung anfertigen. Sie dürfen nicht zur Weitergabe an andere Personen genutzt werden.
- Soweit der Dateityp und das Angebot Ausdrucke vorsehen, darfst Du sie für Deine eigene erlaubte Nutzung anfertigen. Du darfst dafür einen Copyshop beauftragen, soweit diesem nur die für den Druck erforderliche Verarbeitung gestattet und keine weitere Nutzungsbefugnis eingeräumt wird.
- Vorhandene Urheberrechtsvermerke, Namensnennungen und Quellenangaben sind bei zulässigen Kopien und Ausdrucken zu erhalten.
- Gesetzlich erlaubte Nutzungen, insbesondere im Rahmen zwingender urheberrechtlicher Schranken, bleiben unberührt. Für Software gelten zusätzlich die gesetzlichen Befugnisse nach § 19a.
§ 6 Zugang, ablefy und technischer Support
- Deine Zugangsdaten zur Akademie, zum Mitgliederbereich und zur App sind bei einem Einzelzugang persönlich. Halte sie vertraulich und schütze Deinen Account durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen. Bei konkreten Anzeichen unbefugter Nutzung informierst Du den zuständigen technischen Support und mich möglichst zeitnah.
- Technische Probleme der ablefy-Plattform klärst Du direkt mit dem technischen Support von ablefy. Dazu gehören insbesondere technische Störungen bei Anmeldung, Wiedergabe und Plattformbedienung. Nutze die Supportwege, die ablefy in der Plattform oder in Deinen Zugangsinformationen nennt.
- Für Produktinhalte, Leistungsumfang, Vertragsfragen, Rechnungen, Widerruf und Kündigung bin ich zuständig: support@cordula.coach. Auch Ansprüche wegen einer ausbleibenden oder mangelhaften vertraglichen Leistung kannst Du mir gegenüber geltend machen. Ein vorher abgeschlossenes Supportverfahren bei ablefy ist dafür keine Voraussetzung. Ich unterstütze die Klärung im Rahmen meiner vertraglichen Pflichten.
- Für andere Plattformen, die Web-App oder mobile Apps wird der zuständige technische Support in den jeweiligen Zugangsinformationen angegeben. Allein der Einsatz eines technischen Dienstleisters ändert Deine Vertragspartnerin nicht.
- Bei konkreten Tatsachen, die auf erheblichen Missbrauch, eine ernsthafte Sicherheitsgefahr oder erhebliche Rechtsverletzungen hinweisen, darf ich den von mir geschuldeten Zugang im erforderlichen Umfang vorläufig sperren oder die Sperrung veranlassen. Dabei berücksichtige ich Deine Interessen und prüfe mildere Mittel. Soweit die Gefahr es zulässt, informiere ich Dich vorher und ermögliche Stellungnahme und Abhilfe; bei dringenden Gefahren erfolgt dies unverzüglich nach der Sperrung.
- Der Grund einer Sperrung wird überprüft. Entfällt er, wird der Zugang wieder freigegeben. Ein bloßer Verdacht rechtfertigt keinen endgültigen Verlust bezahlter Rechte. Eine Sperrung wegen Zahlungsrückständen ist nur im Rahmen gesetzlicher Leistungsverweigerungsrechte zulässig; berechtigte Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte bleiben berücksichtigt.
Teil 3 – Grenzen
§ 7 Grenzen der Nutzung und KI-Systeme
- Ohne entsprechende Berechtigung darfst Du geschützte Inhalte nicht an Dritte verteilen, verkaufen, vermieten, öffentlich hochladen, öffentlich vorführen oder als eigene Produkte anbieten. Das betrifft insbesondere Kursdateien, Videos, Audios, Übersetzungen und Arbeitsunterlagen. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
- Bearbeitungen, Übersetzungen oder Umgestaltungen geschützter Inhalte darfst Du ohne erforderliche Berechtigung nicht veröffentlichen oder verbreiten. Eine Bearbeitung für den ausdrücklich erlaubten eigenen Gebrauch wird damit nicht pauschal untersagt.
- Meine geschützten Materialien darfst Du ohne passende Lizenz nicht als Unterlagen für eigene Beratungs-, Coaching- oder Unterrichtsangebote einsetzen. Im Angebot ausdrücklich zur Weiterverwendung freigegebene Vorlagen darfst Du im dort beschriebenen Umfang verwenden. Die Anwendung erlernter Fähigkeiten und frei verwendbaren Wissens bleibt zulässig.
- Gespräche, Live-Termine und Beiträge anderer Teilnehmender darfst Du ohne erforderliche Berechtigung nicht aufzeichnen, transkribieren oder weitergeben. Das gilt auch für automatische Aufzeichnungs- und KI-Notizdienste. Gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben unberührt.
- Die Bereitstellung meiner geschützten Materialien erteilt keine zusätzliche Erlaubnis, sie Dritten zum Training von KI-Modellen, zur Veröffentlichung oder zur Herstellung und Verwertung fremder Angebote zu überlassen. Du darfst keine vertraulichen oder personenbezogenen Angaben anderer Teilnehmender ohne erforderliche Rechtsgrundlage in externe KI-Dienste eingeben. Rechtlich zulässige eigene Nutzung, etwa mit einer ausschließlich lokal arbeitenden Anwendung, wird nicht pauschal ausgeschlossen. Gesetzliche Schranken bleiben unberührt.
- Du darfst Schutzmechanismen nicht unbefugt umgehen, keine Schadsoftware einbringen und die Plattform nicht durch Angriffe oder missbräuchliche automatisierte Zugriffe beeinträchtigen. Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere nach § 19a, bleiben möglich.
- Möchtest Du geschützte Materialien im Team, gegenüber Kunden oder für eigene Schulungen einsetzen, kannst Du unter support@cordula.coach eine passende Lizenz anfragen. Eine Erweiterung setzt voraus, dass die jeweiligen Rechte dafür verfügbar sind.
§ 8 Grabovoi-Inhalte und abgeleitete Nutzungsrechte
- Ein Teil meiner Angebote bezieht sich auf die Lehre und Werke von Grigori P. Grabovoi. Bei Originalwerken, Übersetzungen, Bearbeitungen, Aufnahmen und eigenen Erläuterungen sind die jeweiligen Rechte zu unterscheiden.
- Rechte an geschützten Originalwerken verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Eigene Übersetzungen oder Bearbeitungen können daneben selbst urheberrechtlich geschützt sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch werden Rechte am Originalwerk nicht verdrängt.
- Soweit ich Inhalte auf Grundlage einer Lizenz oder Unterlizenz bereitstelle, richtet sich Deine erlaubte Nutzung nach dem konkret vereinbarten Angebot und den vor Vertragsschluss mitgeteilten, wirksam einbezogenen Rechtehinweisen. Diese EULA erweitert meine eigenen Rechte gegenüber dem Rechteinhaber nicht. Gleichzeitig bleibe ich verpflichtet, Dir die zugesagte rechtmäßige Nutzung zu ermöglichen; mein Beschaffungs- und Lizenzrisiko wird nicht pauschal auf Dich übertragen.
- Die Teilnahme an einem Kurs oder der Kauf von Unterlagen erteilt keine automatische Trainer-, Vertriebs- oder Unterlizenz zur Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentlichen Verwendung geschützter Werke. Für eine solche Nutzung benötigst Du die entsprechende Berechtigung des verfügungsbefugten Rechteinhabers.
- Die eigene Anwendung frei verwendbaren Wissens, allgemeiner Methoden oder einzelner nicht geschützter Zahlenfolgen wird durch diese Bedingungen nicht von einer besonderen Lizenz abhängig gemacht. Für Markenverwendungen gilt § 9.
- Zusätzliche berufsbezogene oder weitergehende Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von der Rechtekette gedeckt sind. Ein späterer Wegfall meiner Lizenz beseitigt Deine vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche nicht automatisch.
§ 9 Marken, Logo und Namensnennung
- Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte stehen den jeweiligen Berechtigten zu. Diese EULA räumt keine eigenständige Erlaubnis ein, fremde Marken oder Logos als Kennzeichen Deines eigenen Angebots zu verwenden.
- Mein Logo sowie geschützte Kennzeichen meiner Angebote darfst Du nur im vereinbarten oder gesetzlich erlaubten Umfang verwenden. Der Eindruck einer Autorisierung, Partnerschaft, Zertifizierung oder Empfehlung darf nicht ohne entsprechende Grundlage erweckt werden.
- Du darfst wahrheitsgemäß berichten, dass Du mit mir gearbeitet oder an einem Angebot teilgenommen hast. Gesetzlich zulässige Namensnennungen, Zitate und Bewertungen benötigen keine pauschale Vorabgenehmigung. Die Veröffentlichung geschützter Materialien oder persönlicher Informationen anderer ist davon zu unterscheiden.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz und Aufzeichnungen
- Beide Seiten behandeln nicht öffentliche, erkennbar vertrauliche persönliche und geschäftliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. In Gruppen gilt dies auch für persönliche Angaben anderer Teilnehmender und über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
- Ausgenommen sind rechtmäßig bereits bekannte, unabhängig entwickelte oder ohne Pflichtverletzung öffentlich zugänglich gewordene Informationen. Zulässige Offenlegungen gegenüber beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratenden sowie erforderliche Angaben gegenüber Gerichten oder Behörden bleiben möglich. Eigene Rechtsverfolgung, rechtmäßige Hinweise auf Missstände und zulässige Bewertungen werden nicht untersagt.
- Eine Unterlage ist nicht allein deshalb ein Geschäftsgeheimnis, weil sie urheberrechtlich geschützt ist. Für die Nutzung geschützter Inhalte gelten §§ 4 bis 9. Ergänzende Vertraulichkeitspflichten dürfen gesetzlich zulässige Offenlegungen nicht ausschließen.
- Die für das konkrete Angebot bereitgestellte Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Annahme dieser EULA ist keine pauschale Einwilligung in Tracking, Werbung, Aufzeichnungen oder die Übermittlung von Gesprächsinhalten an KI-Dienste.
- Eine Aufzeichnung oder Transkription durch mich erfolgt nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage und nach den erforderlichen Informationen und gegebenenfalls gesonderten Einwilligungen. Ob eine Aufnahme nur meiner Dokumentation dient oder anderen Teilnehmenden zugänglich gemacht werden soll, ist gesondert festzulegen. Die Teilnahme allein erteilt keine Erlaubnis zur Veröffentlichung persönlicher Beiträge.
- Soweit ein Angebot KI-Funktionen enthält, wird deren Einsatz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen kenntlich gemacht. Über relevante Datenverarbeitungen wird gesondert informiert. KI-Ausgaben können fehlerhaft sein und sind ihrem Verwendungszweck entsprechend zu prüfen. Meine vereinbarten Leistungen und Sorgfaltspflichten sowie § 14 bleiben maßgeblich.
Teil 4 – Leistung und Haftung
§ 11 Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit
- Die für ein Angebot wesentlichen technischen Anforderungen, unterstützten Systeme, erforderlichen Konten sowie etwaige Beschränkungen von Kompatibilität, Gerätenutzung und Offline-Funktionen werden vor Vertragsschluss angegeben. Bei Onlineveranstaltungen wird der verwendete Kommunikationsdienst mitgeteilt.
- Du stellst die vereinbarten eigenen technischen Voraussetzungen bereit. Daraus folgt kein pauschaler Ausschluss meiner Verantwortung für die geschuldete Funktionalität, Kompatibilität, Sicherheit und Bereitstellung.
- Bei Dateien, die Du selbst verwaltest und sichern kannst, sind angemessene eigene Sicherungen sinnvoll. Meine vertraglichen Schutz-, Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten werden dadurch nicht auf Dich übertragen.
- Planbare Wartung wird angemessen angekündigt und mit möglichst geringer Beeinträchtigung durchgeführt beziehungsweise mit dem Plattformanbieter abgestimmt. Ein allgemeiner Vorbehalt beliebiger Nichtverfügbarkeit wird nicht vereinbart. Bei Ausfällen bleiben Deine gesetzlichen Rechte bestehen. Für die technische Klärung gilt § 6.
- Fernzugriff auf Dein Gerät erfolgt nur nach vorheriger gesonderter Absprache. Du musst mir weder Passwörter mitteilen noch pauschal Zugriff auf Dein Gerät einräumen.
§ 12 Aktualisierungen, Änderungen und Plattformwechsel
- Ich stelle die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen während des gesetzlich geschuldeten Zeitraums bereit und informiere Dich darüber. Bei laufender Bereitstellung umfasst dies den Bereitstellungszeitraum; bei sonstigen digitalen Produkten den nach Produkt, Zweck und Vertragsumständen gesetzlich zu erwartenden Zeitraum.
- Soweit Du ein Update selbst installieren musst, erhältst Du entsprechende Hinweise. Für einen Mangel, der ausschließlich auf einem nicht installierten Update beruht, entfällt meine Haftung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen: insbesondere nach Information über Verfügbarkeit und Folgen der Nichtinstallation sowie bei einer ordnungsgemäßen Installationsanleitung.
- Bei dauerhafter Bereitstellung darf ich Änderungen über die notwendige Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinaus nur aus folgenden triftigen Gründen vornehmen: erforderliche Anpassungen an geänderte gesetzliche Vorgaben, sachlich erforderliche Anpassungen an geänderte unterstützte Betriebssysteme oder technische Schnittstellen oder notwendiger Ersatz einer eingestellten technischen Infrastruktur. Die Gründe erlauben keine beliebige Streichung vereinbarter Hauptleistungen. Die Änderungen sind für Dich ohne zusätzliche Kosten; ich informiere klar und verständlich darüber.
- Beeinträchtigt eine solche Änderung Deinen Zugang oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informiere ich Dich angemessen vorher auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, über Merkmale, Zeitpunkt und Deine Rechte. Unter den Voraussetzungen des § 327r BGB kannst Du den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, mit der Änderung. Dieses besondere Beendigungsrecht besteht nicht, wenn der unveränderte Zugang und die unveränderte Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Ein Wechsel von ablefy zu einer anderen Plattform oder zwischen App und Web-App ist nur unter Wahrung Deiner vertraglichen und gesetzlichen Rechte zulässig. Ausdrücklich zugesagte Funktionen, Zugangsdauern und nutzbare Downloads bleiben maßgeblich. Eine vereinbarte native App oder Offline-Funktion darf nicht allein aufgrund dieser Klausel beliebig durch einen Browserzugang ersetzt werden. Erforderliche Umstellungsschritte werden rechtzeitig mitgeteilt; Datenübertragungen erfolgen nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben.
- Zusätzliche entgeltliche Funktionen oder Upgrades erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Gesetzlich geschuldete Aktualisierungen werden nicht von einem Zusatzkauf abhängig gemacht. Die Installation eines Updates ist keine Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen.
§ 13 Bereitstellung und Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Rechte bei unterbliebener Bereitstellung sowie bei Sach- und Rechtsmängeln. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten in ihrem Anwendungsbereich insbesondere §§ 327 ff. BGB. Sie können auch dann gelten, wenn statt eines Geldpreises personenbezogene Daten bereitgestellt werden.
- Nach den gesetzlichen Voraussetzungen kannst Du insbesondere Bereitstellung oder Nacherfüllung verlangen, den Preis mindern, den Vertrag beenden sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen. Gesetzliche Beweislast- und Verjährungsregeln bleiben unverändert.
- Eine Beeinträchtigung wird nicht allein deshalb von Mängelrechten ausgeschlossen, weil sie im Zusammenwirken mit Deinem Gerät auftritt oder nur geringfügig ist. Entscheidend sind die vereinbarte und gesetzlich geschuldete Beschaffenheit und die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Rechtsbehelfs.
- Ein allgemeiner Hinweis auf abweichende Produktmerkmale genügt nicht, um gesetzliche Anforderungen gegenüber Verbrauchern auszuschließen. Soweit zulässig, bedarf eine Abweichung der gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Information und ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
- Bitte beschreibe Störungen so konkret, wie es Dir zumutbar ist. Für technische ablefy-Probleme gilt der direkte Supportweg nach § 6. Vertragliche Ansprüche kannst Du an support@cordula.coach richten. Dass ein gemeldeter Fehler zunächst nicht nachvollzogen werden kann, begründet für sich genommen keine Zahlungspflicht.
- Gegenüber Unternehmern gelten die einschlägigen gesetzlichen Mängelregeln. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB besteht nur, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind; sie wird nicht pauschal auf alle Unternehmer oder digitalen Leistungen ausgedehnt.
§ 14 Haftung
- Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden Haftungsvorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Diese Beschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Schadensersatzhaftung meiner gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Die eigenständige Haftung anderer Hersteller oder Plattformanbieter wird hierdurch nicht geregelt.
- Ansprüche auf Vertragserfüllung, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung oder Rückzahlung werden durch die vorstehenden Schadensersatzregelungen nicht ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche nach Datenschutzrecht bleiben unberührt.
- Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Ein Plattformausfall, der Einsatz technischer Dienstleister oder eine unterlassene eigene Datensicherung führen nicht automatisch zu einem Haftungsausschluss. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt.
§ 15 Coaching, Quantensprung und Hinweise zu den Inhalten
- Meine Angebote dienen der Bildung, Beratung und persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung. Bei Programmen wie „Quantensprung“ bestimmt der konkrete Vertrag den Umfang von Einzelterminen, Gruppenveranstaltungen, Betreuung, Materialien und Zugangsdauer. Ein technischer Zugang ersetzt keine zugesagte persönliche Leistung.
- Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit er nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Pflicht zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen bleibt bestehen. Eigene Entscheidungen und Umsetzung liegen bei Dir; daraus folgt kein Ausschluss meiner Sorgfalts- oder Haftungspflichten.
- Die Angebote sind keine ärztliche, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung und ersetzen eine solche nicht. Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden wende Dich an eine entsprechend qualifizierte Fachperson. Ebenso ersetzen die Angebote keine erforderliche individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
- Die Beschäftigung mit der Lehre Grabovois ist freiwillig. Die Inhalte begründen keine Garantie einer bestimmten Wirkung oder eines bestimmten Erfolgs.
- Die Einordnung eines Angebots nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der tatsächlichen Vertragsgestaltung. Diese EULA erklärt „Quantensprung“ oder andere Programme nicht für zulassungsfrei und ersetzt keine erforderliche Zulassung. Zwingende Teilnehmerrechte, einschließlich gegebenenfalls bestehender Kündigungsrechte, werden nicht beschränkt.
Teil 5 – Schluss
§ 16 Beginn und Ende Deiner Rechte
- Die Freischaltung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt nach den vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen. Bei Ratenzahlung setzt der vereinbarte Nutzungsbeginn nicht automatisch die Bezahlung des gesamten Preises voraus. Gesetzliche Beschränkungen von Vorauszahlungen bleiben unberührt.
- Befristete Zugangsrechte enden mit der vereinbarten Dauer oder einer wirksamen vorzeitigen Beendigung. Dauerhaft eingeräumte Rechte werden nicht durch eine spätere Fassung dieser EULA zeitlich begrenzt. Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
- Eine außerordentliche Beendigung setzt einen wichtigen Grund und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Erhebliche, schuldhafte und fortgesetzte rechtswidrige Weitergabe geschützter Inhalte kann einen solchen Grund darstellen. Die beiderseitigen Interessen sind abzuwägen; eine erforderliche Abmahnung oder angemessene Abhilfefrist erfolgt vorher.
- Endet ein Nutzungsrecht wirksam, stellst Du die davon erfasste Nutzung ein und löschst davon erfasste lokale Kopien, soweit keine fortbestehende Berechtigung vorliegt. Das gewöhnliche Ende einer Membership verlangt keine Löschung von Dateien, für die Du ein fortbestehendes Downloadrecht besitzt. Zulässige Beweissicherung, gesetzliche Aufbewahrung und gesondert gekaufte Produkte bleiben unberührt.
- Gesetzliche Rechte auf Bereitstellung eigener Inhalte, insbesondere nach § 327p BGB, sowie Datenschutzrechte bleiben bestehen. Bei einem planbaren Ende des Zugangs informiere ich rechtzeitig über vorhandene Exportmöglichkeiten. Eine pauschale Vernichtungsbestätigung sämtlicher Unterlagen wird nicht verlangt.
- Das Löschen eines Accounts oder das Deinstallieren einer App beendet den zugrunde liegenden Vertrag nicht automatisch. Kündigungen können jedenfalls per E-Mail an support@cordula.coach erklärt werden; eine gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsfunktion bleibt zusätzlich verfügbar. Diese EULA begründet kein gesondertes kostenpflichtiges Abonnement.
§ 17 Widerruf bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Einzelheiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Widerrufsbelehrung. Diese EULA ist selbst weder eine Widerrufsbelehrung noch eine Erklärung Deines Verzichts auf Rechte.
- Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen: Du hast dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt, Deine Kenntnis des damit eintretenden Rechtsverlusts bestätigt und die erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
- Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nicht schon durch Freischaltung oder Leistungsbeginn. Es erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung Deiner Kenntnis vom Rechtsverlust bei vollständiger Vertragserfüllung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist die gesetzlich erforderliche Form der Zustimmung einzuhalten.
- Laufende digitale Dienstleistungen wie ein App- oder Plattformzugang sind nicht pauschal wie ein Download zu behandeln. Bei Paketen aus digitalen Inhalten und persönlichen Leistungen kommt es auf die konkrete Vertragsstruktur an. Die Freischaltung einzelner Videos lässt das Widerrufsrecht für ein gesamtes Coachingpaket nicht automatisch entfallen.
- Wertersatz bei vorzeitig begonnenen Dienstleistungen kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden, insbesondere bei erforderlichem ausdrücklichem Verlangen und ordnungsgemäßer Information. Für Verträge ohne Geldpreis gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Sonderregeln.
- Ein bestehendes Widerrufsrecht kannst Du durch eine eindeutige Erklärung ausüben, etwa per E-Mail an support@cordula.coach. Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion steht für die erfassten Onlineverträge zusätzlich zur Verfügung. Ein bestimmtes Formular oder ein vorheriger Kontakt mit ablefy ist für Deine Erklärung mir gegenüber nicht erforderlich.
§ 18 Änderungen dieser Lizenzbedingungen
- Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss wirksam vereinbarte Fassung. Eine neue Fassung auf dieser Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
- Änderungen bestehender Vertragsbedingungen werden nur mit Deiner Zustimmung oder auf einer anderweitigen gesetzlichen Grundlage wirksam. Schweigen, fortgesetzte Nutzung und die Installation erforderlicher Updates gelten nicht als Zustimmung.
- Gesetzlich oder wirksam vertraglich bestehende Kündigungsrechte bleiben erhalten. Ein zusätzlicher Kündigungsgrund allein wegen der Nichtannahme neuer Bedingungen wird durch diese EULA nicht geschaffen.
- Zulässige Änderungen des digitalen Produkts nach § 12 sind von Änderungen des Vertrags zu unterscheiden.
§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht gelten, bleiben unberührt. Insbesondere darf die Rechtswahl Verbraucher nicht des Schutzes nach Artikel 6 Absatz 2 der Rom-I-Verordnung berauben.
- Bist Du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist und kein zwingender Gerichtsstand entgegensteht. Für Verbraucher und sonstige Kunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
- Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten erreichst Du mich unter support@cordula.coach.
§ 19a Ergänzende Regeln für Web-Apps und Software
- Soweit ich Dir selbst eine Anwendung oder Softwarefunktion als eigene Leistung bereitstelle und zur Lizenzierung berechtigt bin, erhältst Du für die vereinbarte Dauer ein einfaches Recht zur bestimmungsgemäßen eigenen Nutzung einschließlich der dafür erforderlichen technischen Vervielfältigungen. Für gesondert lizenzierte Software eines Plattformanbieters gilt dessen wirksam vereinbarter Lizenzvertrag.
- Ohne entsprechende Berechtigung darfst Du die Anwendung nicht unterlizenzieren, vermieten oder anderen zur selbständigen Nutzung überlassen. Zwingende gesetzliche Übertragungsrechte, insbesondere bei einer dauerhaft überlassenen Softwarekopie, bleiben unberührt.
- Gesetzlich erlaubte Handlungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung und Fehlerberichtigung, zulässige Sicherungskopien, Beobachtung oder Untersuchung der Programmfunktion sowie die Herstellung von Interoperabilität bleiben nach Maßgabe insbesondere der §§ 69d bis 69g UrhG möglich. Ein entgegenstehendes pauschales Verbot von Reverse Engineering wird nicht vereinbart.
- Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nur, wenn er vereinbart ist oder sich aus gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einschlägigen Open-Source-Lizenzen ergibt. Für Open-Source-Komponenten bleiben die dort eingeräumten Rechte bestehen.
- Die vereinbarte Nutzung einer App richtet sich auch nach den zulässig einbezogenen Regeln des jeweiligen App-Stores. Diese EULA beansprucht keine Lizenzgeberrolle für die Software eines Dritten und nimmt Dir keine zwingenden Rechte. Für eine von mir selbst lizenzierte Apple-App gilt ergänzend § 19b.
§ 19b Ergänzung für von mir lizenzierte Apple-Apps
- Nur für eine von mir selbst über Apple lizenzierte App gilt dieser Abschnitt. Der Lizenzvertrag besteht zwischen Dir und mir, nicht mit Apple. Mein Kontakt steht am Ende dieser Seite.
- Die nicht übertragbare Lizenz umfasst zulässige Nutzung auf Apple-Geräten in Deinem Eigentum oder unter Deiner Kontrolle nach Apples Nutzungsregeln; zulässige Familienfreigabe und Volumenbeschaffung bleiben unberührt.
- Wartung, Support, Gewährleistung, Produkt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzansprüche sowie Prüfung, Abwehr und Erledigung von Schutzrechtsansprüchen obliegen mir, nicht Apple. Bei Gewährleistungsmängeln kannst Du Apple benachrichtigen und den dort gezahlten App-Kaufpreis zurückerhalten. Weitere Gewährleistungspflichten Apples bestehen nur kraft zwingenden Rechts. Meine gesetzlichen Pflichten bleiben bestehen.
- Du beachtest anwendbare Drittverträge. Soweit rechtlich zulässig, bestätigst Du, Dich nicht in einem US-Embargoland oder einem von den USA als terrorunterstützend bezeichneten Land zu befinden und nicht auf US-Verbots- oder Beschränkungslisten zu stehen. Zwingendes EU-Recht bleibt unberührt.
- Apple und seine Tochtergesellschaften sind begünstigte Dritte dieses Lizenzvertrags und dürfen ihn nach Deiner Annahme Dir gegenüber durchsetzen. Zwingende Verbraucherrechte werden nicht beschränkt.
§ 20 Unwirksame Bestimmungen
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. An ihre Stelle treten, soweit gesetzlich vorgesehen, die gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine Verpflichtung, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel zu ersetzen, wird nicht vereinbart.
Anbieterin
Cordula Ahrens
Unternehmensberaterin und Mentalcoach
Essenheimer Straße 107
55128 Mainz-Bretzenheim
Deutschland
Telefon: +49 171 3885787
E-Mail: support@cordula.coach
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE318366350
Stand: 7. Oktober 2026